
Wenn die Temperaturen fallen, steigt die Gefahr von Glätte auf Straßen und Bürgersteigen. Um Ausrutscher und Unfälle zu vermeiden, besteht in Frankfurt am Main eine Räum- und Streupflicht für öffentliche Straßen und Gehwege.
Das sollten Sie wissen
Grundstückseigentümer
haben eine Räumpflicht zwischen 7.00 und 22.00 Uhr.
Wohin mit dem Schnee?
Am Straßenrand oder auf dem Grundstück, auf keinen Fall auf die Fahrbahn.
Wenn Sie nicht räumen...
... kann Sie das eine empfindliche Geldbuse kosten.
Haftung
Stürzt ein Passant aufgrund von Schnee, so müssen Anlieger haften, wenn sie nicht geräumt haben.
Was tun wir für Sie?
- Alter, Beruf, Urlaub oder Krankheiten machen es manchmal schwierig, der Räum- und Streupflicht nachzukommen.
- Wir übernehmen für Sie - ganz professionell.
- Mit uns kommen Sie verlässlich ihrer Pflicht nach und sind zusätzlich versichert.
- Zu räumende Wege und Flächen werden im Vorfeld abrechnungsgenau vermessen, um Ihnen ein unverbindliches Angebot zu erstellen.
Und was kostet das?
Die Kosten sind abhängig von Ihren persönlichen Anforderungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Bereits im Sommer erstellen wir die Tourenpläne und stimmen diese mit den Behörden ab. Daher vergeben wir auch die Termine bereits frühzeitig. Buchen Sie daher Ihren Winterdienst schon jetzt!
Laut Satzung der Stadt Frankfurt am Main sind die Eigentümer der an die Gehwege angrenzenden Grundstücke verpflichtet, Schnee und Eis zu beseitigen. Diese Pflicht kann aber auch auf Mieter oder Pächter übertragen werden. Wer nicht räumt und streut, kann für Unfälle auf Gehwegen haftbar gemacht werden.
Gehwege befreien Sie bitte bis zu einer Breite von 1,50 m gründlich von Schnee und Eis. Grenzt an Ihr Grundstück eine Bus- und/oder Straßenbahnhaltestelle, muss außerdem ein Weg für den Ein- und Ausstieg frei geräumt werden. Die Verpflichtung gilt für beide Straßenseiten, sofern Ihnen kein anderes Grundstück gegenüberliegt. Die geräumten Flächen müssen eine durchgehend benutzbare Gehfläche gewährleisten. Das bedeutet, dass sie an schneefallreichen Tagen durchaus mehrmals pro Tag die Gehwege räumen müssen.
Der zu lagernde Schnee darf nur auf Flächen außerhalb des Verkehrsraumes geschippt werden, zum Beispiel auf den Gehwegrand. Achten Sie bitte darauf, dass Überwege, Rinnsteine, Gullys und Hydranten schneefrei bleiben.
Die Regelungen zum Winterdienst sind in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Frankfurt am Main festgesetzt.
Bei Schneefall oder Frostwetter müssen Gehwege und Bürgersteige jeden Tag, auch Sonn- und Feiertags, von 07:00 bis 22:00 Uhr gründlich geräumt sein. Streuen dürfen Sie nur mit sogenannten abstumpfenden Mitteln, wie zum Beispiel Sand oder Feinsplit. Der Einsatz von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen wie Treppen, Rampen, oder steilen Streckenabschnitten erlaubt. Ist der Glätte anders nicht mehr beizukommen, zum Beispiel bei fest getretenen Eis- und Schneerückständen, dürfen auch hier geringe Mengen auftauender Mittel, wie Streusalz, zum Einsatz kommen.
Als Streumaterial nutzen Sie bei Glätte bitte Sand, Split, Granulat oder andere abstumpfende Mittel. Asche darf zum Bestreuen nicht verwendet werden. Auftauende Mittel, wie zum Beispiel Streusalz, dürfen nur in geringer Menge an besonderen Gefahrenstellen zum Einsatz kommen. Baumscheiben und begrünte Flächen sind von auftauenden Mitteln freizuhalten.
Sie möchten Ihre Arbeitszeit effektiv nutzen, Personal- und Fahrzeugkosten sparen und den Winterdienst an einen professionellen Dienstleister auslagern? Sie haben besondere Anforderungen über den normalen Winterdienst hinaus? FFR übernimmt diese Aufgaben für Sie zuverlässig und sicher. Wir räumen und streuen effizient, umweltfreundlich und bedarfsgerecht – auf Wunsch auch mit Rund-um-die-Uhr-Service.
Das sollten Sie wissen
Grundstückseigentümer
haben eine Räumpflicht zwischen 7.00 und 22.00 Uhr.
Wohin mit dem Schnee?
Am Straßenrand oder auf dem Grundstück, auf keinen Fall auf die Fahrbahn.
Wenn Sie nicht räumen...
... kann Sie das eine empfindliche Geldbuse kosten.
Haftung
Stürzt ein Passant aufgrund von Schnee, so müssen Anlieger haften, wenn sie nicht geräumt haben.
Den Winter im Griff
Ihre Vorteile mit FFR
- Verlässliche Räumung auf öffentlichen Gehwegen gemäß der örtlichen Satzung.
- Sollte wider Erwarten einmal etwas passieren, ist Ihr Unternehmen zusätzlich über FFR versichert.
- Sie profitieren von einem GPS-koordinierten Winterdiensteinsatz mit Leistungsnachweis.
- Auf Anfrage bieten wir eine Rund-um-die-Uhr-Betreuung Ihres Objekts, Streugutentfernung, Schneetransport, Einsatz von speziellen Streu mitteln und vieles mehr.
- Das umfangreiche Leistungsspektrum der FES- Gruppe: Sie haben einen Ansprechpartner für alle Leistungen und sparen dadurch Zeit und Geld.
Und was kostet das?
Die Kosten sind abhängig von Ihren persönlichen Anforderungen. Gerne unterbreiten wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Bereits im Sommer erstellen wir die Tourenpläne und stimmen diese mit den Behörden ab. Daher vergeben wir auch die Termine bereits frühzeitig. Buchen Sie daher Ihren Winterdienst schon jetzt!
„Gerade wenn die Witterungsverhältnisse schwierig sind, lassen viele Frankfurter das Auto stehen und nutzen den öffentlichen Personennahverkehr. Die Sicherheit unserer über 700 Bushaltestellen legen wir gern in die bewährten Hände der FFR.“
Sylvia Ohrt, Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft)